Urlaubsabgeltung in der Türkei berechnen: Zeitpunkt, Formel und Beispiel

Urlaubsabgeltung in der Türkei: Wann sie fällig ist und wie sie berechnet wird – Formel, Rechenbeispiel, Lohnbestandteile und Checkliste zum Austritt.

FUFerhat UğurluYazSis-TeamVeröffentlicht: 29. Oktober 20267 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Nach Art. 59 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 werden bei Ende des Arbeitsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – die erworbenen, aber nicht genommenen Urlaubstage auf Basis des Lohns zum Beendigungszeitpunkt abgegolten. Gerechnet wird: verbleibende Urlaubstage mal Tageslohn; bei Monatslohn wird der Tageslohn meist ermittelt, indem der Monatslohn durch 30 geteilt wird. Für ein angebrochenes Jahr, in dem noch kein Anspruch entstanden ist, sieht das Gesetz keine anteilige Zahlung vor.

Freitag ist der letzte Arbeitstag. Das Austrittsgespräch ist geführt, die zugewiesenen Arbeitsmittel sind zurückgegeben, und jetzt fragt die Lohnbuchhaltung: „Wie viele Urlaubstage sind noch offen?“ In der Tabelle der Personalabteilung stehen 12 Tage, in der Notiz auf dem Handy des Mitarbeiters 15. Zwei von der Führungskraft genehmigte Tage wurden nie in die Tabelle übernommen. Die letzte Abrechnung wird auf dieser Zahl beruhen, und eine spätere Korrektur kostet Mitarbeiter wie Unternehmen Mühe. Dieser Beitrag erklärt an einem Beispiel, wann einem ausscheidenden Mitarbeiter nach türkischem Recht die Abgeltung des Resturlaubs zusteht, wie sie berechnet wird und wie sich der Resturlaub im Austrittsprozess bestätigen lässt.

Die Urlaubsabgeltung ist die Zahlung, die bei Ende des Arbeitsvertrags für den erworbenen, aber nicht genommenen Jahresurlaub geleistet wird, berechnet auf Basis des Lohns zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung (Art. 59 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857). Sie wird an den Mitarbeiter selbst gezahlt, im Todesfall an die Anspruchsberechtigten.

Wann wird die Urlaubsabgeltung gezahlt?

Nach dem Gesetz genügt es, dass der Arbeitsvertrag „aus welchem Grund auch immer“ endet; es unterscheidet also nicht zwischen Kündigung durch den Arbeitgeber, Eigenkündigung oder Ruhestand (Art. 59). Bei Vertragsende müssen zudem der Lohn und alle in Geld messbaren Leistungen aus Vertrag und Gesetz vollständig gezahlt werden (Art. 32). In der Praxis wird die Abgeltung mit der letzten Abrechnung gezahlt; dafür muss der Resturlaub vor dem Austrittstag feststehen. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber dürfen sich Kündigungsfristen und Freistellung zur Stellensuche nicht mit dem Jahresurlaub überschneiden (Art. 59; Art. 6 der Verordnung über den bezahlten Jahresurlaub): Den Resturlaub in die Kündigungsfrist zu legen, um die Zahlung zu vermeiden, ist nicht möglich.

Endet der Vertrag, ohne dass erworbener Urlaub gewährt wurde, und wird die Abgeltung nicht gezahlt, sieht das Gesetz für jeden betroffenen Arbeitnehmer ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber vor (Art. 103); außerdem kann der Mitarbeiter seine Forderung innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen (Art. 59). Den aktuellen Bußgeldbetrag prüfen Sie auf mevzuat.gov.tr. Kurz gesagt: Ein am Austrittstag nicht gezahlter Betrag ist kein Posten, den man unter „klären wir später“ ablegen kann.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

  1. Listen Sie die erworbenen Urlaubsansprüche Jahr für Jahr auf: für jeden Jahrestag der Anspruchsentstehung 14, 20 oder 26 Tage (Mindestwerte) und gegebenenfalls zusätzliche vertragliche Tage.
  2. Ziehen Sie die genommenen Tage anhand des unterschriebenen Urlaubsnachweises oder der genehmigten Anträge ab.
  3. Ermitteln Sie die verbleibenden Tage. Es zählen nur erworbene Ansprüche.
  4. Bestimmen Sie den Lohn zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung; nach einer Lohnerhöhung gilt der erhöhte Lohn.
  5. Berechnen Sie den Tageslohn: Bei Monatslohn wird der Monatslohn meist durch 30 geteilt; prüfen Sie Ihre Abrechnungspraxis.
  6. Multiplizieren Sie mit den verbleibenden Tagen; die Unterscheidung brutto/netto und die Abzüge erfolgen in der Lohnabrechnung.

Das Gesetz spricht von „erworbenen, aber nicht genommenen“ Zeiten. Eine Bestimmung über eine anteilige Abgeltung für ein noch nicht vollendetes Dienstjahr haben wir nicht gefunden; beim Austritt fließen deshalb nur bereits entstandene Ansprüche in die Rechnung ein.

Rechenbeispiel: Eintritt am 2. März 2020

Ein erfundenes Beispiel: Der Mitarbeiter hat am 2. März 2020 angefangen, ist am 10. September 2026 ausgeschieden und verdient brutto 36.000 Lira im Monat. Bis einschließlich zum fünften Dienstjahr erwirbt er 14 Tage pro Jahr, ab dem sechsten Jahr 20 Tage. Die Zahlen zeigen nur die Logik der Berechnung.

AnspruchsdatumDienstzeitAnspruchGenommenRest
2. März 20211 Jahr14 Tage14 Tage0 Tage
2. März 20222 Jahre14 Tage14 Tage0 Tage
2. März 20233 Jahre14 Tage12 Tage2 Tage
2. März 20244 Jahre14 Tage14 Tage0 Tage
2. März 20255 Jahre (einschließlich)14 Tage10 Tage4 Tage
2. März 20266 Jahre20 Tage14 Tage6 Tage
Summe—90 Tage78 Tage12 Tage

Der Tageslohn beträgt 36.000 ÷ 30 = 1.200 Lira, der zu zahlende Bruttobetrag 12 × 1.200 = 14.400 Lira. Gab es eine Lohnerhöhung, gilt der Lohn am Tag der Vertragsbeendigung, nicht der Lohn früherer Jahre. Mit welchen Abzügen der Betrag zum Nettobetrag wird, ist Sache der Lohnabrechnung und Ihres Steuerberaters.

Sagt der Mitarbeiter „Ich habe noch 15 Tage“, genügt es, die Differenz an drei Stellen zu suchen: bei den als genommen gezählten Tagen (Wochenruhetage und Feiertage werden nicht auf den Urlaub angerechnet), bei den Anspruchsdaten (hat eine Fehlzeit das Datum verschoben?) und bei genehmigten Anträgen, die nie erfasst wurden. Sind alle drei Punkte in den Unterlagen festgehalten, ist die Einigung schnell erreicht; wenn nicht, verteidigt jede Seite ihre eigene Rechnung.

Welche Lohnbestandteile fließen ein?

BestandteilBehandlungGrundlage
Fester BruttomonatslohnBasis der Berechnung. Maßgeblich ist der Lohn zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.Arbeitsgesetz Art. 59
Überstundenvergütung, Prämien, SozialleistungenFür das Urlaubsentgelt gilt Art. 50; diese Posten werden nicht einbezogen. Wie dieselbe Methode bei der Abgeltung beim Austritt angewandt wird, kann je nach Arbeitsvertrag und Praxis variieren; klären Sie das mit Ihrem Lohnabrechnungsexperten.Arbeitsgesetz Art. 50, Art. 57; Verordnung Art. 21
Variable Vergütung wie Akkord, Provision oder ProzentanteileFür die Urlaubszeit gilt der Durchschnitt, der sich aus dem Verdienst des letzten Jahres geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Tage ergibt.Arbeitsgesetz Art. 57

Wie wird der Resturlaub beim Austritt nachverfolgt?

Wer diese Liste vor dem Austrittstag abarbeitet, erlebt am Abrechnungstag keine Überraschung:

  • Letzter Arbeitstag und Datum der Vertragsbeendigung
  • Eintrittsdatum und Zeiten in anderen Betrieben desselben Arbeitgebers
  • Jedes Anspruchsdatum und die Urlaubstage des jeweiligen Jahres
  • Genommener Urlaub: unterschriebener Urlaubsnachweis oder genehmigte Anträge
  • Anträge, die noch auf Genehmigung warten oder nicht im Kalender stehen
  • In der Kündigungsfrist genommener oder geplanter Urlaub
  • Lohn zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und Datum der letzten Erhöhung
  • Schriftliche Aufstellung der Berechnung und eine Kopie für den Mitarbeiter

Austritte mit Excel und WhatsApp verfolgen: Wo liegen die Fehlerquellen?

In einem kleinen Unternehmen wird die Zahl am Austrittstag aus der Excel-Datei der Personalabteilung übernommen, und meist stimmt sie. Der Fehler steckt im nicht erfassten Urlaub: der Tag, den die Führungskraft mündlich genehmigt hat, die WhatsApp-Nachricht „Du brauchst morgen nicht zu kommen“, das Papierformular, das nie in die Tabelle übertragen wurde. Widerspricht der Mitarbeiter mit seiner eigenen Notiz, hängt der Beweiswert Ihrer Tabelle davon ab, ob jede Zeile auf einer Genehmigung beruht. Zudem kann der beim Austritt gezahlte Betrag Jahre später Gegenstand eines Rechtsstreits werden; fehlt ein Nachweis, wie der Resturlaub an jenem Tag ermittelt wurde, müssen Sie die Berechnung rekonstruieren. Deshalb ist es sicherer, Urlaubsbewegungen das ganze Jahr über an einer Stelle zu erfassen, statt alles auf eine Gesamtrechnung am Austrittstag zu verschieben: Der Resturlaub wird beim Austritt nicht neu ermittelt, sondern aus den Daten abgelesen, und hinter jeder Zeile stehen ein Antrag und eine Genehmigung.

Den aktuellen Resturlaub im Austrittsprozess im Blick behalten

In YazSis KurumsalPortal läuft der Austritt im Modul Onboarding- & Offboarding-Management über eine Austrittscheckliste: Rückgabe der Arbeitsmittel, Schließen von Konten und Zugängen sowie Austrittsunterlagen werden als getrennte Schritte an Personalabteilung, IT, Verwaltung und Führungskräfte vergeben; der Prozess wird kontrolliert abgeschlossen, wenn diese Schritte erledigt sind. Im Modul Mobile Urlaubsverwaltung werden Anträge gegen den Resturlaub geprüft, genehmigter Urlaub wird in den Kalender eingetragen und der Resturlaub aktualisiert; die Urlaubsdaten lassen sich zudem als XLSX-Bericht exportieren.

Wir empfehlen, in Ihre Austrittscheckliste einen Schritt „Resturlaub bestätigen“ einzuplanen; da beide Module im selben Portal laufen, wird die maßgebliche aktuelle Zahl aus den Urlaubsdaten gelesen. Das Portal rechnet keine Löhne ab: Den berechneten Betrag übertragen Sie selbst in Ihre Lohnabrechnung. Ist ein Datenaustausch mit einem Zeiterfassungs- oder Lohnabrechnungssystem nötig, wird im Projekt gemeinsam abgestimmt, welche Daten wie geteilt werden.

Wie sich Austrittsschritte an eine Checkliste binden lassen, sehen Sie auf der Seite Onboarding- & Offboarding-Management.

Häufige Fragen

Wird nicht genommener Jahresurlaub in der Türkei abgegolten?

Ja. Endet der Arbeitsvertrag aus welchem Grund auch immer, wird das Entgelt für den erworbenen, aber nicht genommenen Jahresurlaub auf Basis des Lohns zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an den Mitarbeiter oder die Anspruchsberechtigten gezahlt (Art. 59 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857).

Steht auch bei Eigenkündigung eine Urlaubsabgeltung zu?

Der Artikel spricht von einer Beendigung „aus welchem Grund auch immer“; die Eigenkündigung gehört dazu. Gibt es erworbenen und nicht genommenen Urlaub, wird er abgegolten.

Wird die Urlaubsabgeltung brutto oder netto berechnet?

Das Gesetz spricht von einer Zahlung auf Basis des „Lohns“. Gerechnet wird mit dem Bruttolohn; Abzüge und Nettobetrag ergeben sich in der Lohnabrechnung. Zu den Einzelheiten der Abzüge fragen Sie Ihren Lohnabrechnungsexperten oder Steuerberater.

An wen wird die Abgeltung gezahlt, wenn der Mitarbeiter stirbt?

Laut Gesetz wird die Abgeltung an den Mitarbeiter oder die Anspruchsberechtigten gezahlt (Art. 59). Wer anspruchsberechtigt ist und welche Unterlagen nötig sind, klären Sie mit Ihrem Rechtsberater.

Darf in der Kündigungsfrist Jahresurlaub gewährt werden?

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber dürfen sich Kündigungsfristen und Freistellung zur Stellensuche nicht mit dem bezahlten Jahresurlaub überschneiden (Art. 59; Art. 6 der Verordnung über den bezahlten Jahresurlaub). Die Kündigungsfrist kann also nicht an die Stelle des Resturlaubs treten.

Quellen

Letzte Rechtsprüfung: 23. Oktober 2026

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Ferhat Uğurlu · YazSis-Team

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