Wie viele Tage Sonderurlaub in der Türkei? Lohnabzug, unbezahlter Urlaub und Versicherung
Sonderurlaub in der Türkei: Dauer, Lohnabzug, Voraussetzungen für unbezahlten Urlaub sowie Folgen für die Sozialversicherung (SGK) und den Jahresurlaub.
Wie viele Tage Sonderurlaub zustehen, regelt nach türkischem Recht Zusatzartikel 2 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857: 3 Tage bezahlter Urlaub bei Heirat, Adoption und Tod eines Elternteils, Ehepartners, Geschwisters oder Kindes, 10 Tage bei der Entbindung der Ehefrau; bei diesem Urlaub wird kein Lohn abgezogen. Für andere Anlässe gibt das Gesetz keine allgemeine Dauer vor; das regeln Arbeitsvertrag oder Unternehmensrichtlinie. Beim unbezahlten Urlaub ist die Zahl der Beitragstage gesondert zu betrachten.
Dienstagabend schreibt ein Mitarbeiter seiner Führungskraft: „Am Mittwoch ist Elternabend in der Schule meines Kindes. Kann ich einen halben Tag Sonderurlaub nehmen?“ Die Führungskraft sagt „in Ordnung“, aber die Personalabteilung erinnert sich, dass demselben Mitarbeiter im Vormonat für zwei freie Tage Lohn abgezogen wurde. Der eine Fall wurde als bezahlter Urlaub erfasst, der andere als Urlaub mit Lohnabzug, und beide hießen „Sonderurlaub“. Dazu fragt die Lohnbuchhaltung, wie diese Tage der türkischen Sozialversicherungsanstalt SGK gemeldet werden sollen. Dieser Beitrag zeigt getrennt, wo der Sonderurlaub im türkischen Arbeitsrecht geregelt ist, wie lange er dauert, wie er sich auf Lohn und Versicherung auswirkt und unter welchen Voraussetzungen unbezahlter Urlaub gewährt wird.
Sonderurlaub ist der in Zusatzartikel 2 des Arbeitsgesetzes geregelte bezahlte Urlaub, der bei Anlässen wie der Heirat des Mitarbeiters, einer Adoption oder dem Tod eines nahen Angehörigen gewährt wird. Für Anlässe, die das Gesetz nicht nennt, bestimmen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Unternehmensrichtlinie Dauer und Bezahlung; dieser Unterschied ist die eigentliche Quelle der Streitigkeiten um Lohnabzüge.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es?
| Anlass | Dauer | Bezahlung |
|---|---|---|
| Heirat des Mitarbeiters | 3 Tage | Bezahlt |
| Adoption eines Kindes durch den Mitarbeiter | 3 Tage | Bezahlt |
| Tod eines Elternteils, Ehepartners, Geschwisters oder Kindes | 3 Tage | Bezahlt |
| Entbindung der Ehefrau | 10 Tage (durch das Gesetz Nr. 7578 von fünf auf zehn Tage erhöht) | Bezahlt |
| Behandlung eines Kindes mit einer Behinderung von mindestens siebzig Prozent oder einer chronischen Krankheit (ärztliches Attest erforderlich, nur ein Elternteil kann diesen Urlaub nehmen) | Bis zu 10 Tage im Jahr, am Stück oder in Abschnitten | Bezahlt |
Für Anlässe, die das Gesetz nicht nennt, etwa einen Elternabend, einen Behördengang oder die kurzfristige Pflege eines Angehörigen, gibt es keine allgemeine Tageszahl. Ob diese Zeiten bezahlt werden, ob Lohn abgezogen wird und ob sie auf den Jahresurlaub angerechnet werden, bestimmt Ihre schriftliche Regel. Gibt es keine, entscheidet jede Führungskraft selbst, und zwei Mitarbeiter in derselben Lage werden unterschiedlich behandelt.
Wird beim Sonderurlaub Lohn abgezogen?
Der gesetzliche Sonderurlaub ist bezahlt; in diesen Fällen wird kein Lohn abgezogen. Bei Sonderurlaub, den das Unternehmen freiwillig gewährt, bestimmt die interne Regelung, ob er bezahlt wird. Wenn Sie einen Abzug vornehmen, ist es gute Praxis, dem Mitarbeiter Grund und Berechnung schriftlich zeigen zu können. Die Auswirkungen nach Urlaubsart lassen sich so zusammenfassen:
| Urlaubsart | Lohn | Auswirkung auf den Jahresurlaubsanspruch |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Sonderurlaub (Zusatzartikel 2) | Bezahlt, kein Abzug | Zählt bei der Berechnung des Jahresurlaubs als gearbeitete Zeit (Art. 55). |
| Sonstiger vom Unternehmen gewährter Urlaub | Nach Unternehmensregel | Zählt als gearbeitete Zeit (Art. 55) und darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden (Art. 56). |
| Jahresurlaub | Bezahlt | Wird vom Resturlaub abgezogen. |
| Unbezahlter Urlaub von bis zu sechs Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub | Unbezahlt | Wird bei der Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs nicht berücksichtigt (Art. 74). |
Für Anlässe außerhalb der gesetzlichen Liste beendet schon ein einziger schriftlicher Satz die Diskussion weitgehend. Der folgende Beispielsatz für eine Richtlinie soll nur eine Idee geben; passen Sie ihn an Ihre eigenen Bedingungen und die Einschätzung Ihres Rechtsberaters an.
Der im Gesetz genannte Sonderurlaub ist bezahlt. Für andere Anlässe wie Elternabende und Behördengänge wird mit Zustimmung der Führungskraft eine stundenweise Freistellung gewährt; diese Stunden werden weder vom Lohn noch vom Jahresurlaub abgezogen. Die Zustimmung wird im Antrag festgehalten.
Welche Voraussetzungen gelten für unbezahlten Urlaub?
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen, unbezahlten Urlaub zu gewähren:
- Für Beschäftigte, die ihren Jahresurlaub an einem anderen Ort verbringen, auf Antrag und mit Nachweis insgesamt bis zu vier Reisetage (Art. 56).
- Für Arbeitnehmerinnen auf Wunsch bis zu sechs Monate Urlaub nach Ende des Mutterschaftsurlaubs (Art. 74).
- Ab Ende des Urlaubs nach der Geburt, sofern das Kind lebt, Urlaub im Umfang der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit: 60 Tage bei der ersten Geburt, 120 Tage bei der zweiten und 180 Tage bei jeder weiteren (Art. 74).
- Für Beschäftigte, die Pflegeeltern sind, auf Antrag 10 Tage nach der Übergabe des Kindes (Art. 74, eingefügt durch das Gesetz Nr. 7578).
Darüber hinaus haben wir keine allgemeine Vorschrift gefunden, die den Arbeitgeber verpflichtet, unbezahlten Urlaub auf jeden Antrag hin zu gewähren. In der Praxis wird er im Einvernehmen beider Seiten vereinbart. Die Vereinbarung sollte schriftlich sein und mindestens Folgendes enthalten:
- Beginn und Ende des Urlaubs sowie Tag der Rückkehr.
- Grund des Urlaubs.
- Dass für diese Tage kein Lohn gezahlt wird.
- Auswirkung auf die SGK-Meldung (Fehltage).
- Auswirkung auf den Jahresurlaubsanspruch.
- Unterschriften des Mitarbeiters und der genehmigenden Führungskraft sowie Freigabe der Personalabteilung.
Werden bei unbezahltem Urlaub Versicherungsbeiträge gezahlt?
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt vom Verdienst ab: Das beitragspflichtige Entgelt richtet sich nach der Bruttosumme der verdienten Löhne (Art. 80 des Gesetzes Nr. 5510). Da an unbezahlten Tagen kein Verdienst entsteht, werden für diese Tage keine Beiträge gemeldet. Auch die Mitteilung der SGK zur monatlichen Beitrags- und Beschäftigungsmeldung besagt, dass sich die Zahl der Beitragstage ergibt, indem man von den Tagen des Monats die Tage ohne Lohnanspruch abzieht; im dortigen Beispiel werden für einen Mitarbeiter, der in einem Monat mit 28 Tagen 3 Tage unbezahlten Urlaub nimmt, 25 Beitragstage und 3 Fehltage gemeldet. An drei Punkten muss man unterscheiden:
- Rente: Die Zahl der Beitragstage sinkt um die unbezahlten Tage.
- Gesundheitsleistungen: Bei vom Arbeitgeber bescheinigten unbezahlten Urlaubszeiten, die im Kalenderjahr insgesamt einen Monat nicht überschreiten, besteht die allgemeine Krankenversicherung fort; unbezahlter Urlaub nach Art. 56 und Art. 74 des Gesetzes Nr. 4857 und nach anderen Arbeitsgesetzen bleibt bei dieser Berechnung außen vor (Art. 67 des Gesetzes Nr. 5510).
- Bestimmungen zu Krankheit und Mutterschaft: Bei unbezahltem Urlaub nach den einschlägigen Gesetzen gilt der Versicherungsstatus ab dem zehnten Tag nach Ende dieses Zustands als verloren (Art. 9 des Gesetzes Nr. 5510).
Bei vereinbartem Urlaub von mehr als einem Monat sollte gesondert geprüft werden, wie die Gesundheitsleistungen weiterlaufen und wer die Beiträge trägt. Das Wichtigste, was der Mitarbeiter wissen sollte: Die unbezahlte Zeit fließt nicht in die Beitragstage für die Rente ein; deshalb ist es gute Praxis, ihn vor der Genehmigung eines langen Urlaubs schriftlich zu informieren. Die SGK-Mitteilung ist älteren Datums; lassen Sie sich die Meldeschlüssel und die aktuelle Praxis von Ihrem Steuerberater bestätigen.
Sonderurlaub, unbezahlten Urlaub und Jahresurlaub getrennt erfassen
Eine einzige Spalte „Urlaub“ in Excel ist anfangs praktisch. Das Problem: Die drei Urlaubsarten wirken sich unterschiedlich auf Urlaubskonto und Lohn aus. Sonderurlaub darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, unbezahlte Tage schlagen sich in der Lohnabrechnung und in der SGK-Meldung nieder. Wird eine WhatsApp-Nachricht „Ich kann morgen nicht kommen“ nicht erfasst, wird am Monatsende darüber gestritten, welcher Tag zu welcher Art gehört. Jeder Urlaubseintrag sollte mindestens die folgenden Felder enthalten; werden die Einträge mit diesen Feldern geführt, lassen sich am Monatsende die Fehltageliste für die Lohnbuchhaltung, der verbleibende Jahresurlaub und der Lohnabzug aus derselben Tabelle ablesen:
- Urlaubsart: Jahresurlaub, Sonderurlaub, unbezahlter Urlaub
- Grundlage: Gesetz, Arbeitsvertrag, Richtlinie oder besondere Vereinbarung
- Zeitraum und Zahl der Tage oder Stunden
- Auswirkung auf den Lohn: bezahlt oder unbezahlt
- Zahl der Fehltage für die SGK-Meldung
- Auswirkung auf den verbleibenden Jahresurlaub
- Nachweis: zum Beispiel Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, ärztliches Attest
- Wer den Antrag entgegengenommen, genehmigt und erfasst hat
Anträge auf Sonderurlaub und unbezahlten Urlaub im Portal
In YazSis KurumsalPortal stellt der Mitarbeiter im Modul Mobile Urlaubsverwaltung seinen Urlaubsantrag im Browser seines Smartphones, ohne eine App zu installieren. Der Antrag wird gegen den Resturlaub geprüft und geht zuerst an die Führungskraft, danach an die Personalabteilung; vor Abschluss der Genehmigungskette steht der Urlaub nicht fest, jeder Schritt bleibt dokumentiert, und genehmigter Urlaub wird in den Teamkalender eingetragen. Die Daten lassen sich als XLSX-Bericht exportieren.
Der beschriebene Ablauf des Moduls umfasst Antrag, Prüfung des Resturlaubs, mehrstufige Genehmigung und Kalender. Einzelheiten wie die Frage, wie Sonderurlaub, unbezahlter Urlaub und Jahresurlaub im Portal unterschieden werden und wie die Fehltage für die SGK ermittelt werden, sollten Sie im Gespräch vor der Einrichtung klären; dieser Beitrag behauptet nicht, dass das Modul die Urlaubsarten von selbst trennt.
Um Urlaubsanträge unterschiedlicher Art in einem Ablauf zusammenzuführen, sehen Sie sich das Modul Mobile Urlaubsverwaltung an.
Häufige Fragen
Muss Sonderurlaub schriftlich beantragt werden?
Der Text von Zusatzartikel 2 verlangt keinen schriftlichen Antrag. Dennoch schafft ein schriftlicher oder elektronischer Antrag, mit dem Urlaub, Nachweis und Genehmigung festgehalten werden, für Mitarbeiter und Arbeitgeber einen Beleg.
Wirkt sich Sonderurlaub auf den Jahresurlaubsanspruch aus?
Sonstiger vom Arbeitgeber gewährter Urlaub und der in Zusatzartikel 2 genannte Urlaub zählen bei der Berechnung des Jahresurlaubs als gearbeitete Zeit (Art. 55) und dürfen nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden (Art. 56). Der unbezahlte Urlaub von bis zu sechs Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub wird bei der Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs jedoch nicht berücksichtigt (Art. 74).
Muss ein Arbeitgeber in der Türkei unbezahlten Urlaub gewähren, wenn der Mitarbeiter ihn beantragt?
Außer den genannten gesetzlichen Fällen haben wir keine allgemeine Vorschrift gefunden, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub auf jeden Antrag hin zu gewähren. Solcher Urlaub wird meist im Einvernehmen beider Seiten vereinbart. Zu Ihrem konkreten Fall fragen Sie Ihren Rechtsberater.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es im Todesfall, und für wen?
Nach Zusatzartikel 2 gibt es beim Tod eines Elternteils, Ehepartners, Geschwisters oder Kindes drei Tage bezahlten Urlaub. Angehörige wie Großeltern oder die Schwiegermutter nennt der Artikel nicht; für sie bestimmen Arbeitsvertrag oder Unternehmensrichtlinie die Dauer.
Wie wird unbezahlter Urlaub der SGK gemeldet?
Tage ohne Lohnanspruch werden in der monatlichen Beitrags- und Beschäftigungsmeldung als Fehltage gemeldet, und die Zahl der Beitragstage sinkt entsprechend. Zu Meldeschlüsseln und Unterlagen informieren Sie sich in den aktuellen Mitteilungen der SGK und bei Ihrem Steuerberater.
Quellen
- Türkisches Arbeitsgesetz Nr. 4857 (mevzuat.gov.tr)
- Türkisches Gesetz Nr. 5510 über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung (mevzuat.gov.tr)
- SGK-Mitteilung: Meldung von Fehltagen in den monatlichen Beitrags- und Beschäftigungsmeldungen
- Gesetz Nr. 7578 (türkisches Amtsblatt, 1. Mai 2026)
Letzte Rechtsprüfung: 23. Oktober 2026
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